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Ausweitung durch Staatsfinanzierung? Das italienische Pensionssystem im 20. Jahrhundert

Inschrift des INPS-Sitzes, Bozen, 2019, via: Wikimedia Commons. URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:INPS_Building_Bozen-Bolzano_Inscription.jpg. Das entfernte „F“ für „Fascista“ ist noch zu erkennen.

Inhalt

1. Einleitung

2. Entwicklung des italienischen Pensionssystems

2.1. Alterssicherung seit dem 19. Jahrhundert

2.2. Ausbau des Pensionssystems während des Wirtschaftswunders

2.3. Probleme der Alterssicherung ab den 1970er Jahren

3. Fazit

Literaturverzeichnis


1. Einleitung

Aufgrund des demographischen Wandels wird die Alterssicherung in den meisten westlichen Gesellschaften vor große Herausforderungen gestellt. Die abnehmende Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung muss langfristig durch längere Lebensarbeitszeiten, höhere Beiträge oder externe Finanzierungen kompensiert werden. Zugleich haben die Pensionssysteme wohlfahrtsstaatliche Aufgaben, vor allem im Kampf gegen Armut im Alter und bei Invalidität. Diese Aspekte sind eng mit den verteilungspolitischen Kompetenzen der Altersvorsorge verbunden, insbesondere in Bezug auf die Beitragsstruktur und die Mindestsicherung von Personen. Im Zentrum steht dabei zumeist die Frage, zu welchen Teilen die Kassen von den Arbeitnehmern selbst, von den Arbeitgebern oder gar vom Staat finanziert werden sollten. Die Pensionssysteme haben demnach stets sowohl makroökonomische als auch soziale Relevanz und werden mit verschiedenen Ansprüchen konfrontiert. Die genaue Ausgestaltung der Aufgaben jedoch wird im historischen Wandel von verschiedenen institutionellen, politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen geprägt. Die Genese moderner Rentensysteme hat daher auch die Aufmerksamkeit von Historikerinnen und Historikern auf sich gezogen, wie etwa in der Deutschland und Großbritannien vergleichenden Studie Cornelius Torps.[1]

Dieser Blogbeitrag wendet sich mit Italien einem weiteren wichtigen europäischen Alterssicherungssystem zu. Im Zentrum der Analyse steht die Entstehung und Entwicklung des dortigen Pensionssystems seit dem späten 19. Jahrhundert. Dabei wird deutlich, dass die Altersvorsorge stets in politische und makroökonomische Umstände eingebettet war, was sie auch für Studien jenseits des eng gefassten Themas interessant macht.

2. Entwicklung des italienischen Pensionssystems

2.1. Alterssicherung seit dem 19. Jahrhundert

Italien war im europäischen Vergleich kein Pionierland der Industriellen Revolution, insbesondere im Norden des Landes entwickelte sich mit der Zeit jedoch eine leistungsstarke und moderne Ökonomie. Auch hier fanden somit die die wirtschaftliche Transformation begleitenden gesellschaftlichen Umbrüche statt, welche die Existenz eines modernen Pensionssystems notwendig machten. Zu nennen sind vor allem der Anstieg der Lebenserwartung und die Schwierigkeit für ältere Personen, dauerhaft schwere industrielle Maschinen zu bedienen. Im Jahr 1898 wurde daher erstmals eine Rentenkasse (Cassa nazionale di previdenza per l’invalidità e la vecchiaia degli operai) eingerichtet, zu diesem Zeitpunkt noch nach liberal-solidarischen Prinzipien. Das bedeutete, dass der Beitritt in die Kasse freiwillig war, das System jedoch zusätzlich mit staatlichen Infrastrukturen unterstützt wurde.[2]

Der Erste Weltkrieg brachte mehrere strukturelle Änderungen mit sich. Insbesondere die Absicherung für Invaliden und Witwen wurde zu einer akuten Herausforderung. Zugleich erlangte die Arbeiterschaft durch ihre Rolle in Kriegseinsatz und -wirtschaft stärkeres politisches Gewicht. Sie stellte höhere Forderungen an die Absicherungen durch den Staat, welcher zudem eine Ausweitung seiner ökonomischen Lenkungsrolle erfahren hatte. Aufgrund dieser Entwicklungen erschien die Errichtung eines modernen und breiten Sicherungssystems notwendig. Im Jahr 1919 wurde mit der Cassa Nazionale delle Assicurazioni Sociali (CNAS) erstmals ein staatlicher Pensionsfonds geschaffen, dessen Mitgliedschaft für alle privat Angestellten verpflichtend war. Das neue System sah eine Invaliden- und eine Altersrente ab 65 Jahren vor, wobei ein Empfänger mindestens zehn Jahre eingezahlt haben musste (ausgenommen diejenigen, die 1919 bereits über 55 Jahre alt waren). Ein separates System erhielten Staatsangestellte und bestimmte einzelne Berufsgruppen.[3]

Während ihrer ersten Existenzjahre war die CNAS vor allem mit dem raschen Aufbau ihres Kapitalstocks und mit der Reinvestition der gesammelten Gelder beschäftigt. Die Kasse basierte auf einem Kapitaldeckungsverfahren, bei welchem die Arbeiter nach Ende des Berufslebens zuzüglich Zinsen genau die Mittel zurückbekamen, welche sie zuvor eingezahlt hatten. Die Funktion dieses Mechanismus nahm daher eine langfristige Stabilität des Preisniveaus an. Ein moderneres Umlagesystem (auch pay as you go-System), in welchem die Renten von den gegenwärtigen Beiträgen der Arbeitnehmer finanziert wird, wurde erst nach dem Zweiten Weltkrieg und den Inflationserfahrungen Mitte der 1940er Jahre eingeführt.[4]

Benito Mussolini verleiht Rentenbescheide an Arbeiter, Rom, 21. April 1938
Benito Mussolini verleiht Rentenbescheide an Arbeiter, Rom, 21. April 1938, in: Archivio Centrale dello Stato, Partito Nazionale Fascista (PNF) / Ufficio propaganda / Attività del duce (fotografie Istituto Luce) / Il duce consegna i libretti di pensione a 1200 veterani del lavoro / 80762. MLOL – Archivio Centrale dello Stato -Scheda (cultura.gov.it)

Die CNAS wurde nach der Machtübernahme Benito Mussolinis zunächst unter gleichem Namen fortgeführt und erst 1933 in das Istituto Nazionale Fascista della Previdenza Sociale (INFPS) umgewandelt. Dennoch wurden bereits 1923 grundlegende Reformen umgesetzt, welche zu einem politischen Funktionswandel führten. So wurde der stark wachsende Kapitalstock nun vor allem in Staatsanleihen und öffentlich finanzierte Projekte investiert – insbesondere seitdem der Handlungsspielraum des Haushalts durch die Rückkehr zur Goldparität 1926 deutlich eingeschränkter war. So wurde mit den Mitteln der Bau von Infrastruktur (Straßen, Eisenbahnen) und die Restrukturierung kurzfristiger Staatsschulden finanziert. Im Zuge der Weltwirtschaftskrise schließlich wurden öffentliche Konzerne gegründet, welche aus geretteten und nationalisierten Banken und Industrien bestanden. Auch sie erhielten Kapital aus den Pensionsfonds. Durch diese politischen Kanäle leistete die CNAS bzw. das INFPS zudem einen bedeutenden Beitrag zur staatlich forcierten Südförderung sowie in den 1930er Jahren zur Aufrüstungs- und Autarkiepolitik. Kurz vor Beginn des Zweiten Weltkriegs wurden bis zu 5% der staatlichen Aktivitäten aus dem INFPS finanziert. Aufgrund der verpflichtenden Struktur des Rentensystems wird deswegen jedoch auch von einem erzwungenen Einsatz von Ersparnissen für staatliche Zwecke gesprochen (risparmio forzoso).[5] Unter dem Strich erlebte das italienische Pensionssystem unter Mussolini also eine starke Ausweitung seiner Aktivitäten. So wuchsen die umgesetzten Mittel und die makroökonomische Bedeutung des INFPS. Hinzu kommt, dass vormals getrennte Aufgabenbereiche wie Familienbeihilfen, Lohngarantiehilfen oder die Tuberkuloseversicherung integriert wurden.[6]

Gleichzeitig verlor das Institut jedoch an operationeller Autonomie. Für viele Leistungsempfänger waren die zahlreichen Provinzbüros des INFPS einer der wichtigsten Berührungspunkte mit dem faschistischen Staat. Ihre Arbeit wurde entsprechend propagandistisch begleitet. Immer wieder wurden klientilistische Geschenke oder diskriminierende Sonderregeln für einzelne Gruppen durchgesetzt. Im Unterschied zum CNAS war das INFPS juristisch zudem keine private Organisation mehr, sondern ein Institut öffentlichen Rechts. Dies vereinfachte diskretionäre Eingriffe noch einmal und ermöglichte eine verstärkte staatliche Durchdringung der Gesellschaft: „Das INFPS, das von Mussolini nicht zufällig als ‚besonders faschistisches Organ‘ bezeichnet wurde, spielte dabei eine entscheidende Rolle […].“[7]

2.2. Ausbau des Pensionssystems während des Wirtschaftswunders

In der jungen Republik wurde das Pensionssystem nach Kriegsende reformiert und in Richtung eines modernen welfare state geführt, auch wenn erst einmal viele Kontinuitätslinien aus den 1930er Jahren in die Nachkriegszeit führten. Dies wird bereits im neuen Namen der Kasse deutlich, Istituto Nazionale della Previdenza Sociale (INPS). Im Vergleich zum Vorgängerinstitut fiel also lediglich der Zusatz „Fascista“ weg. Auch substantiell lässt sich beobachten, dass der Fokus auf privat Angestellte erhalten blieb, während die verschiedenen Sonderausnahmen fortbestanden. Prägnant ist dabei vor allem, dass während der Reformen der 1940er und 1950er Jahre ein klarer Unterschied zwischen der Versicherung der arbeitenden Bevölkerung und der universellen Armutssicherung aller Menschen bestehen blieb. Der Schwerpunkt wurde dabei klar auf das erste Konzept gelegt, während ganzheitliche Ansprüche staatlicher Fürsorge noch relativ schwach blieben.[8]

Inschrift des INPS-Sitzes, Bozen, 2019, via: Wikimedia Commons. URL: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:INPS_Building_Bozen-Bolzano_Inscription.jpg. Das entfernte „F“ für „Fascista“ ist noch zu erkennen.

Auch beim Ausbau der Altersvorsorge in der Nachkriegszeit setzte sich damit die klientilistische Politik fort, welche schon in der Zwischenkriegszeit die verschiedenen Bevölkerungsteile auf die Seite der Politik ziehen sollte. Unter demokratischen Bedingungen drückte sich dies jedoch vor allem im Wettbewerb der wichtigsten Parteien aus. Sowohl Christdemokraten als auch Sozialisten und Kommunisten stellten eigene Konzepte für die Rente vor. Bei der Democrazia Cristiana wurde der Fokus in der sozialen Sicherheit vor allem auf die Familie als Kern des gesellschaftlichen Zusammenlebens gelegt und damit auf den Fall, dass der Hauptverdiener des Haushaltes aufgrund von Alter, Tod oder Krankheit ausfallen sollte. Die linken Parteien hingegen stellten den Arbeiter in den Mittelpunkt und forderten eine möglichst breite und garantierte Rente nach universalistischen Prinzipien. Damit war auch eine größere Rolle von Staat und Arbeitgebern in der Finanzierung verbunden. Insgesamt war das Ideenspektrum jedoch auch innerhalb der politischen Lager breit aufgefächert. Zudem war die Politik aller Parteien auf einen Konsens zwischen verschiedenen sozialen Bereichen in der jungen Demokratie ausgelegt:

„Sie alle waren – mit unterschiedlichen Ergebnissen – Adressaten spezifischer Maßnahmen im Rahmen einer segmentierten und korporatistischen Vision der Gesellschaft, die, vom Faschismus übernommen, nach dem Zweiten Weltkrieg fortgesetzt wurde.“[9]

In der unmittelbaren Nachkriegszeit herrschte also noch ein ähnliches Gesellschaftsbild wie in den vorangegangenen Jahren. Die bedeutendste Änderung dagegen war, wie angesprochen, die schrittweise Einführung des Umlagesystems. Bei diesen Reformen waren die Konservativen zunächst federführend. Die Beiträge der Beschäftigten wurden auf eine neue Grundlage gestellt, wobei der Fonds nun aus Beiträgen der Arbeitnehmer und -geber finanziert wurde. Erstere betrugen 1947 zunächst 4% des Lohns, Letztere 8%, wobei die Quoten nachfolgend angepasst wurden. Durch das pay as you go-System wurde es möglich, den wachsenden Kapitalstock der Rentenkasse effektiver anzulegen und so zum Aufschwung des miracolo economico beizutragen. Zugleich konnte das INPS zusätzliche Belastungen durch die steigende Empfängerzahl nicht nur abfedern, sondern auch Rentenerhöhungen ermöglichen. Das neue System sorgte darüber hinaus für sozialen Ausgleich, da nun Personen mit weniger Beitragsjahren relativ bevorzugt wurden.[10]

Während der 1960er Jahre wurde die Versicherung in verschiedenen Reformen substantiell erweitert. So wurden von 1957 bis 1966 weitere große Gruppen in das System des INPS integriert, etwa Landarbeiter und Handwerker, später Hausfrauen und schließlich selbständige Besitzer von Einzelhandelsgeschäften. Doch vor allem die 1968 und 1969 verabschiedeten Gesetze galten als wichtiger politischer Sieg des erstarkenden Partito Comunista Italiano (PCI) und der Gewerkschaften. Sie waren einer der wichtigsten Streitpunkte des „historischen Kompromisses“ mit den Arbeitgebern zu dieser Zeit. Nach diesen Neuordnungen wurden die Renten deutlich großzügiger gehandhabt. Ab 1968 war die berechnete Auszahlung nicht mehr nur an den Mittelwert der im gesamten Arbeitsleben geleisteten Einzahlungen gebunden. Die Rente betrug nun zudem mindestens 65% des durchschnittlich in den fünf letzten Beitragsjahren verdienten Gehalts, für den Renteneintritt ab 1969 wurde die Quote auf 74% und ab 1976 auf 80% angehoben. Zudem wurde eine Mindestrente für Bedürftige eingeführt. In diesem Rahmen wurde zum ersten Mal der Begriff „soziale Sicherheit“ in Bezug auf das Rentensystem angewandt. Es fand also ein erster paradigmatischer Wandel vom Versicherungsprinzip des Wirtschaftswunders zu einer universalistischen Konzeption der Mindestsicherung statt. Bedeutend war auch, dass die Renten an das Wachstum der durchschnittlichen Gehälter geknüpft und somit ebenfalls an die sogenannte scala mobile angeschlossen wurden. Mit diesem Instrument wurde das Wachstum von Löhnen automatisch mindestens an die Inflationsrate gekoppelt. Darüber hinaus wurden das Beitragssystem vereinfacht und die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Berechnung beschlossen – Frauen konnten nach wie vor ab einem Alter von 60 Jahren Rente beziehen, Männer ab einem Alter von 65 Jahren. Dies hatte zuvor jedoch zu starken Ungleichheiten in den Auszahlungen geführt, da Frauen in der Regel deutlich weniger Beitragsjahre hatten oder Hausfrauen waren und somit deutlich geringere Auszahlungen erhielten.[11]

Diese Reformen wurden primär durch höhere Beiträge dank gleichzeitig steigender Löhne finanziert. Auf Druck der Gewerkschaften waren die Gehälter 1969 um 10% gestiegen, was sich auch in den Bilanzen des INPS bemerkbar machte. Wichtig ist jedoch, dass dieser Anstieg nicht gänzlich ausreichte. Erstmals flossen nun auch Sozialfonds des Staates in die Rentenkasse, sodass der öffentliche Haushalt die Pensionen mitfinanzierte. Dies war eine Abkehr von den seit 1919 gemachten Erfahrungen, bei welchen die Ersparnisse primär für die Finanzierung staatlicher Projekte und öffentlicher Defizite genutzt wurden. Insgesamt war das INPS damit nicht mehr nur eine kostendeckende Versicherung, sondern ein Instrument des expandierenden Wohlfahrtsstaats. Zugleich entsprach das italienische Rentensystem weiterhin noch nicht vollumfänglich dem universalistischen Ideal. Trotz der Ausweitungen gab es weiterhin viele Ausnahmen und Sonderregelungen. Statt eine gänzlich neue Grundlage zu schaffen, war der bestehende Flickenteppich Ende der 1960er Jahre zunächst einmal nur behelfsmäßig gefüllt worden. Für eine vollständige Vereinheitlichung schienen weitere Reformen daher notwendig. Im Lichte beginnender ökonomischer Schwierigkeiten verursachte ihre Finanzierung jedoch deutlich mehr Probleme als noch in den Vorjahren.[12]

2.3. Probleme der Alterssicherung ab den 1970er Jahren

Seit Mitte der 1960er Jahre hatte das Pensionssystem also wohlfahrtsstaatliche Aufgaben jenseits des reinen Versicherungscharakters angenommen. Eine besondere Rolle nahm innerhalb des INPS bis in die späten 1970er zudem die Invalidenrente ein. Invalidität wurde seit der Nachkriegszeit zunehmend freier und flexibler definiert, was dazu führte, dass es zeitweise mehr Auszahlungen wegen Arbeitsunfähigkeit als für Altersrenten gab. Diese Entwicklung ist, wie Alessandro Morselli schreibt, darauf zurückzuführen, dass die Arbeitslosenversicherung im Vergleich zur Pension sehr schwach geblieben war. Gerade in strukturschwachen Regionen beantragten viele Menschen bei Unterbeschäftigung daher eher eine Invalidenrente, welche als regionales Subventionsinstrument zunächst nicht eingeschränkt wurde. Strengere Definitionen erfolgten erst ab 1975 im Kontext der explodierenden Ausgaben des INPS. Auch darüber hinaus war das Pensionssystem eine der wichtigsten Säulen der immer stärker expansiven Fiskalpolitik. In den ersten zwei Nachkriegsjahrzehnten war die Lebenserwartung und damit die relative Zahl der Rentenempfänger stark gestiegen. Gemeinsamen mit den großzügigen Reformen der 1960er Jahre sorgten diese Faktoren dafür, dass der Anteil der Pensionen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) von 4,8% (1971) auf 8,6% (1991) anstieg.[13]

Gleichzeitig gingen die Jahre hoher Konjunktur jedoch zu Ende. Zunächst wurde die wachsende staatliche Bezuschussung des INPS als nützliches Instrument dafür angesehen, im Rahmen einer deficit spending-Politik Geld zurück an die Haushalte zu leiten. Auf diese Weise sollte die gesamtwirtschaftliche Nachfrage erneut angehoben werden. Im Laufe der 1970er Jahre wurde jedoch deutlich, dass die Rezession eher den Charakter einer Angebotskrise annahm. Die Inflation wurde vor allem durch die steigenden Kosten für Energie (nach der Ölkrise von 1973/74), Primärmaterialien und Löhne getrieben. Diese Ausgaben mussten die Unternehmen über die Verbraucherpreise weitergeben, was wiederum zu Inflation führte und die Lohn- und Rentenforderungen anheizte. Da Letztere immer intensiver staatlich subventioniert wurden, wuchs das Haushaltsdefizit immer stärker an. Die Gehälter und Pensionen waren einer der Hauptgründe dafür, dass sich die Staatsschulden gemessen am BIP von 25% (1970) auf über 50% (1980) erhöhten. Noch während der 1970er Jahre wurde dieser Anstieg vor allem durch die Diskontierung von Schatzwechseln durch die Zentralbank finanziert (später wurden die Wechsel primär an die Haushalte selbst verkauft). Auf diese Weise wurde erneut Liquidität geschaffen – und somit eine zusätzliche Inflationsbasis. Von vielen Entscheidungsträgern wurden die hohen Rentenzahlungen daher immer mehr als unproduktive Transfers denn als Nachfrage stimulierende Zahlungen angesehen.[14]

Dennoch war der politische Handlungsdruck für weitere Erhöhungen der Renten angesichts hoher Inflation hoch. Außerdem war die Fortsetzung der Reformen nach universalistischen Prinzipien noch längst nicht abgeschlossen. Erstmals in der Nachkriegsgeschichte Italiens stieg die Arbeitslosigkeit 1973 jedoch wieder signifikant an. Nicht nur fielen dadurch Beiträge für die Rentenkasse weg. Wie angesprochen war die Arbeitslosenversicherung im Wachstumsrausch des Wirtschaftswunders nur schlecht ausgebaut und ausgestattet worden. Das Pensionssystem basierte auf der Annahme, dass die Menschen höchstens in kurzen Übergangszeiten zwischen zwei Stellen erwerbslos wurden. Nun jedoch wurden sie perspektivisch mit deutlich geringeren Rentenansprüchen aus dem Berufsleben entlassen. Für alle Personen ohne Lohn- oder Renteneinkommen wurde 1975 daher eine Grundsicherung verabschiedet. Sie nahm, wie oben angedeutet, einigen Druck von der übermäßigen Nutzung der Invalidenrente, machte jedoch auch neue Staatsausgaben erforderlich. Der Anteil der Pensionsausgaben an der Wirtschaftsleistung stieg aufgrund dieser verschiedenen Maßnahmen von 5% (1960) auf 10,5% (1980) massiv an.[15]

Tacchini, Alvaro: Generalstreik der CGIL, Perugia, 3. Februar 1976, bereitgestellt von Internet Culturale via: europeana.eu, URL: https://www.europeana.eu/de/item/446/CCFototeca_TACC_0455

Bis in die 1980er Jahre war die Sozialversicherung damit in einer problematischen Lage angelangt. Die Verringerung der erwerbstätigen Bevölkerung durch die demographische und ökonomische Entwicklung des Landes ging immer stärker zulasten der Bilanzen des INPS. Zudem waren immer höhere Auszahlungen nötig, um die Härten der hartnäckig krisenhaften Wirtschaftslage abzufedern. Ihre Finanzierung stand jedoch auf einer höchst prekären Grundlage und trug damit zu den gesamtwirtschaftlichen Ungleichgewichten bei. Hinzu kam, dass zahlreiche Unternehmen ihren Pflichtanteil nicht zahlten und verschiedene nicht gedeckte Boni und Sonderleistungen wie Frührenten oder Familienzuschläge genehmigt wurden, während andere noch immer durch das System fielen. Verschiedene Teilreformen und Rationalisierungen lösten dieses Problem nicht substantiell, auch wenn nun mehrere politische Kommissionen und Gesetzesinitiativen nach einer Neuordnung suchten. Erst 1989 wurde das INPS bedeutend verändert: Es sollte nun als öffentliches Unternehmen nach kostendeckenden Prinzipien arbeiten. Für die staatlichen Sonderzahlungen und ‑subventionen wurde ebenfalls beim INPS das Management der „Leitung der Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen der Systeme der sozialen Sicherheit“ (Gestione degli interventi assistenziali e di sostegno alle gestioni previdenziali“, GIAS) eingeführt. Durch diese Trennung unter einem Dach wurde zugleich die Zweiteilung des Pensionssystems nach Versicherungs- und Fürsorgeprinzip fortgeschrieben.[16]

Bis Anfang der 1990er wurde der Rationalisierungsdruck, angesichts einer nunmehr auf 120% des BIP gestiegenen Staatsverschuldung, jedoch unausweichlich. Nicht zuletzt die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union spielten dabei eine Rolle, auch wenn die Anforderungen des gemeinsamen Wirtschaftsraumes schon früher zu ökonomischem Handlungsdruck geführt hatten.[17] Ihre makroökonomische Bedeutung machte das Pensionssystem zu einer der Hauptsäulen der sogenannten Amato-Reform von 1992, mit welcher zudem die Privatisierung staatlicher Banken und Konzerne eingeleitet wurde, sowie der Dini‑Reform 1995 und der Prodi-Reform 1997. Die drei Gesetzespakete zielten darauf ab, die Pensionsausgaben gemessen am BIP zu stabilisieren, und bedeuteten in vielerlei Hinsicht eine Umkehr der von 1965 bis 1969 erreichten Ergebnisse. So wurden die Rentenansprüche erneut stärker an die im Mittel geleisteten Einzahlungen geknüpft, das pay as you go-System also in Teilen abgeschwächt. Das durchschnittliche Rentenalter wurde erhöht, flexibilisiert und stärker an die wachsende Lebenserwartung der Menschen gebunden. Auch die Indizierung der Pensionen wurde anhand der Inflation abgeschwächt. Schließlich wurden die zahlreichen Sonderbedingungen für verschiedene Berufsgruppen harmonisiert, insbesondere der Unterschied zwischen öffentlich und privat angestellten Personen.[18]

Die Veränderungen der 1990er Jahre sind in dieser Betrachtung das letzte Glied in einer Kette von Reformen und Anpassungen seit dem späten 19. Jahrhundert. Abseits der zahlreichen politischen Brüche während der etwa einhundert untersuchten Jahre lassen sich einige Kontinuitäten ausmachen. Zum einen hielt sich der Dualismus zwischen Prinzipien individueller Versicherung und staatlicher Fürsorge sehr langfristig, auch wenn im Verlauf der 1970er Jahre eine institutionelle Angleichung beider Faktoren unternommen wurde. Damit war bis in die 1990er Jahre eine generelle Ausweitung der vom Rentensystem gehandhabten Mittel verbunden. Bis Ende der 1960er Jahre erhöhten sich die Beiträge parallel zur steigenden Wirtschaftskraft. Dieser Effekt wurde durch die Einführung des Umlagesystems verstärkt. Ab den 1970er Jahren dagegen wurde die Rentenkasse ausgebaut, weil es zum Ausgleich ökonomischer Härten und wegen des neuen Universalitätsanspruchs notwendigwurde.

3. Fazit

Das Pensionssystem in Italien hatte stets auch eine politische Funktion und war stark in breitere makroökonomische Prozesse eingebunden. Vor allem in Bezug auf seine Wechselwirkung mit Staatsschulden und Inflation wird die Bedeutung klar. Ähnlich wie Löhne hatten Renten jedoch stets auch eine parteipolitische Konsensfunktion – ihre Ausweitung diente als wichtiges Instrument in der Koalitionsbildung zwischen Christdemokraten und Sozialisten.

Das Verwaltungsgebäude des INPS, Rom 2022, Eigene Aufnahme.

Literaturverzeichnis

Amatori, Franco, L’approdo mancato. Economia, politica e società in Italia dopo il miracolo economico, Mailand 2017.

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Torp, Cornelius, Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Alter und Alterssicherung in Deutschland und Großbritannien von 1945 bis heute, Göttingen 2015.

Zamagni, Vera, Il ruolo dello Stato, in: Rivista di storia economica 28/1 (2012), S. 85–100.


Endnoten

[1] Torp, Cornelius, Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Alter und Alterssicherung in Deutschland und Großbritannien von 1945 bis heute, Göttingen Bristol 2015.

[2] Morselli, Alessandro, The Italian Pension System. A Compact Historical Overview (1898-1970), in: Rivista di Storia Economica 34/2 (2018), S. 241–253, v.a. S. 241f.; Beltrametti, Luca / Soliani, Riccardo, Alcuni aspetti macroeconomici e redistributivi della gestione del principale ente pensionistico italiano (1919-39), in: Rivista di Storia Economica 16/2 (2000), S. 147–182; v.a. S. 147f.

[3] Beltrametti / Soliani, ente pensionistico, v.a. S. 148–150.

[4] Morselli, Overview, v.a. S. 242–246.

[5] Vgl.: Beltrametti / Soliani, ente pensionistico, v.a. S. 150–158; siehe zum Rentensystem im Faschismus auch Giorgi, Chiara / Pavan, Ilaria, Storia dello Stato sociale in Italia, Bologna 2021, S. 115–131.

[6] Ebd., Stato sociale, S. 127–131.

[7] Vgl. ebd., zit. S. 130.

[8] Pavan, Ilaria, “These new rights”. Social security in the postwar Italian debate, in: Journal of Modern Italian Studies 22/2 (2017), S. 175–193.

[9] Vgl. ebd., S. 271–284 und 352–369, zit. S. 272, Hervorhebung im Original: “Tutte, con risultati differenti, furono destinatarie di specifici provvedimenti, nel quadro di una visione segmentata e corporativa della società che, ereditata dal fascismo, si protrasse nel secondo dopoguerra.”

[10] Morselli, Overview, S. 246–249.

[11] Giorgi / Pavan, Stato sociale, S. 369–376; Morselli, Alessandro, History of the Italian pension system from 1971 to 1991. Towards the economic-financial crisis, in: History of Economic Thought and Policy 10/2 (2021), S. 69–90, v.a. S. 70–80. Zur Genese des Reformprogramms aufseiten des PCI siehe Höbel, Alexander, The PCI, reforms and welfare between the 1960s and 1970s, in: Journal of Modern Italian Studies 22/2 (2017), S. 254–272.

[12] Giorgi / Pavan, Stato sociale, S. 369–376.

[13] Morselli, Crisis, v.a. S. 80–83.

[14] Zur Entwicklung der italienischen Staatsschulden unter anderem Nützenadel, Alexander, Im Schatten des Staates. Öffentliche Schulden, Kreditmarkt und private Vermögensbildung in Italien nach 1945, in: Geschichte und Gesellschaft 41/3 (2015), S. 447–464; ders., The Political Economy of Debt Crisis. State, Banks and the Financialization of Public Debt in Italy since the 1970s, in: Barreyre, Nicolas / Delalande, Nicolas (Hrsg.). A world of public debts. A political history, Cham 2020, S. 405–425; Zamagni, Vera, Il ruolo dello Stato, in: Rivista di storia economica 28/1 (2012), 85–100. Zu Wirtschafts- und Sozialpolitik und Inflation siehe Petrini, Francesco, The politics of inflation and disinflation. The Italian case, in: Chélini, Michel-Pierre / Warlouzet, Laurent (Hrsg.), Calmer les prix. L’inflation en Europe dans les années 1970 [= Slowing down prices. European inflation in the 1970s], Paris 2016, S. 115–142.

[15] Giorgi / Pavan, Stato sociale, S. 379–384.

[16] Ebd., S. 488–501.

[17] Der Druck auf die expansive Fiskalpolitik des Landes entstand vor allem aufgrund der Anforderungen der Europäischen Währungsintegration seit 1979. Siehe dazu Piluso, Giandomenico, Reshaping the external constraint. Franco Modigliani, Tommaso Padoa-Schioppa and the EMS, 1977-1993, in: History of Economic Thought and Policy 9/2 (2020), S. 97–119.

[18] Baldacci, Emanuele / Tuzi, Donatella, Demographic Trends and Pension Systems in Italy. An Assessment of 1990s Reforms, in: LABOUR 17/Special Issue (2003), S. 209–240, v.a. S. 209–216.


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Tobias Scheib (20. Januar 2023). Ausweitung durch Staatsfinanzierung? Das italienische Pensionssystem im 20. Jahrhundert. Staatlich, Betrieblich, Privat. Abgerufen am 3. November 2024 von https://doi.org/10.58079/ago6


Tobias Scheib

Tobias Scheib bearbeitet seit 2023 ein Promotionsprojekt zur Geschichte des Bundesfinanzministeriums von 1955 bis 1975, mit vergleichenden Aspekten zu Frankreich und Italien. Zuvor schloss er seinen Master (Geschichtswissenschaften) sowie seinen Bachelor (Geschichte und Volkswirtschaftslehre) an der Humboldt-Universität zu Berlin ab. Während des Studiums entwickelte er einen Schwerpunkt in Wirtschaftsgeschichte und arbeitete als studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der HU. Seine Abschlussarbeit beschäftigte sich mit italienischer Wirtschaftspolitik in den 1970er und 1980er Jahren.

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