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01.11.2021: Alterssicherung nach 1945

Grafik zur Sitzung 3: Alterssicherung nach 1945

In dieser Sitzung wurde das Thema der Alterssicherung nach dem Zweiten Weltkrieg bis in die 1970er Jahre hinein behandelt. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Umsetzung und den Auswirkungen von zwei spezifischen Rentenreformen, nämlich der Rentenreform von 1957 und der Rentenreform von 1972. In der Diskussion über die beiden Reformen wurde jeweils der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit hervorgehoben. Besonders die Benachteiligung von Frauen in der Alterssicherung zog sich als wiederkehrendes Thema durch die Sitzung. Die Einführung der Wissenschaft des Alterns – der Gerontologie – und deren Effekte auf das soziale Konstrukt des Rentners wurde im Detail diskutiert. Außerdem wurde der gesellschaftliche Umgang mit Altersarmut in den 1960er Jahren besprochen und Faktoren für die fehlende Beachtung des Ungleichgewichts gesucht. Die Debatte über die Humanisierung des Arbeitsplatzes in den 1970er Jahren wurde in Verbindung mit der Rentenreform von 1972 gebracht. Das Konzept des „automobilen Wohlfahrtsstaates“ wurde beleuchtet und die Teilnehmer:innen wurden mit ersten Hinweisen auf die heraufziehende Krise in den 1970er Jahren vorbereitet, die in der nächsten Sitzung behandelt wird.

1. Besprechung des Formats der Sitzungsprotokolle

  • Kurze, ausformulierte Zusammenfassungen am Beginn jedes Kapitels erleichtern die Lesbarkeit des Protokolls und vergrößern die Nachvollziehbarkeit der Themen im Seminar.
  • Der chronologische Aufbau des Protokolls kann aufgebrochen werden, wenn eine thematische Zuordnung der Aspekte sinnvoller ist.
  • Die Protokolle können sich je nach Verfasser:in stilistisch unterscheiden.
  • Bei einer auffallenden Fluktutation der Teilnehmer:innenzahl kann die Anzahl der Anwesenden genannt werden.
  • Um das Protokoll noch verständlicher zu machen, wäre Folgendes gut:
    • bei stichwortartiger Beschreibung mehr Verben benutzen
    • in der Zusammenfassung am Kopf des Protokolls kurz auf die verschiedenen thematischen Schwerpunkte der Sitzung eingehen
    • auf zeitliche Angaben achten, um Missverständnisse zu vermeiden
    • auf das Gleichgewicht zwischen den thematischen Schwerpunkten achten
    • Begrifflichkeiten präzise verwenden, neue Begriffe nachschlagen und in das Glossar auf Moodle eintragen
    • an alle: Kommentarfunktion nutzen, um Ergänzungen am veröffentlichten Protokoll vorzunehmen (z.B. Definitionen von Begriffen oder Ergänzungen aus anderen Sitzungen)

2. Reflexion über die Sitzungsliteratur

Bevor das Seminar inhaltlich in die Lektüre einsteigt, werden die Gestalt und Methodik der Texte besprochen. Bei der Habilitationsschrift von Cornelius Torp handelt es sich um eine klassische vergleichende Studie. Grundsätzliche Fragen stellen sich: Warum werden Wohlfahrtsstaaten miteinander verglichen? Und warum wird Deutschland so oft mit Großbritannien verglichen?

  • Ziel von vergleichenden Studien ist es, Unterschiede zu verdeutlichen, unterschiedliche Probleme und Lösungsansätze aufzuzeigen und Eigenarten zu erkennen.
  • Der häufige Vergleich zu Großbritannien hat mehrere Gründe: Ähnlichkeiten zwischen den Staaten (Kultur, Bevölkerungszahl, Regierungssysteme etc.), Vergleich des Modernisierungsprozesses oder pragmatische Gründe (einfacher Zugang zu englischsprachigen Quellen)
  • Auch die vergleichende Wohlfahrtstaatsforschung aus anderen Disziplinen kann für die Geschichtswissenschaften hilfreiche Anhaltspunkte liefern.
Exkurs: Typen und Dimensionen moderner Wohlfahrtsstaaten nach Esping-Andersen

Der dänische Soziologe Gøsta Esping-Andersen unterscheidet zwischen drei Typen von Wohlfahrtsstaaten:
1. Liberal (z.B. USA, Großbritannien)
2. Konservativ (z.B. Deutschland, Frankreich)
3. Sozialdemokratisch (z.B. Schweden, Norwegen)

Für die geschichtswissenschaftliche Forschung kann diese Kategorisierung interessant sein, um Einzelfälle zu überprüfen. Jedoch haben solche Modelle für die Geschichtswissenschaften Grenzen:
– historischer Wandel lässt sich schlecht abbilden
– regionale Unterschiede unterhalb der nationalstaatlichen Ebene lassen sich nicht abbilden
– die Bedeutung der Typen für das Leben der Individuen ist nicht erkennbar
– transnationale Akteur:innen und Strukturen sind nicht abbildbar

Trotz seiner starken Komplexitätsreduktion stellt das Modell ein hilfreiches Tool dar, um mithilfe von Momentaufnahmen Dynamiken abzubilden.
Weitere Informationen bei der Bundeszentrale für politische Bildung

3. Die unmittelbare Nachkriegszeit

In der direkten Nachkriegszeit kommt es zu einer kollektiven Notsituation. Es gibt bestimmte Personengruppen, die besonders von der Notlage betroffen sind. Trotz der Kriegszerstörungen sind die Unterlagen und damit die Datenbasis der Rentenversicherung größtenteils erhalten geblieben und die Stabilisierung des Systems wird durch Akteure gewährleistet, die auch schon im NS in verantwortlichen Positionen waren.

  • Die Bemühungen der Alliierten um eine Rentenreform scheitern, der Schwarzmarkt floriert und Armut stellt ein Massenphänomen dar.
  • CARE-Pakete verbessern die Versorgungslage in Deutschland ► großes integratives Moment
  • Die Not trifft nicht alle Menschen gleich stark. Besonders betroffen sind Invalide, Frauen, Witwen, Waisen, Kriegsverwundete, Flüchtlinge, „Ausgebombte“, Vertriebene aus den Ostgebieten, Kriegsgefangene, Familien ohne Vorstand und Displaced Persons.
  • Es gibt deutliche Unterschiede zwischen Stadt und Land, da Menschen auf dem Land einen direkteren Zugang zu Nahrungsmitteln haben.
  • Der Winter 1946 stellt den Höhepunkt der Versorgungskrise dar.
  • Es existiert ein Bewusstsein dafür, dass es besonders Benachteiligte in der Notlage gibt, und es werden drei unsystematische Versuche unternommen, die Renten zu erhöhen.
  • Trotz des Krieges ging die Nachvollziehbarkeit der Rentenansprüche nicht verloren und es gibt eine akzeptable Datenbasis (z.B. durch die strategische Sicherung von Akten).
  • Private Lebensversicherungsunternehmen haben einen größeren Verlust von Daten erlebt, was sich auch in den Auszahlungen deutlich macht.
  • Die Struktur des Rentenversicherungssystems ist erhalten geblieben, da sich ehemalige Verantwortliche aus der NS-Zeit für die Stabilisierung des Systems einsetzen ► Es gibt zwar kleinere Reformen in der direkten Nachkriegszeit, die Grundstruktur des Rentensystems wird aber nicht verändert.

4. Die Rentenreform von 1957

Da Altersarmut in den 1950er Jahren ein sehr präsentes Thema ist, werden mehrere staatliche sozialstatistische Studien durchgeführt. Altersarmut wird in der Gesellschaft stark diskutiert, da sich die Angst vor einer gesellschaftlichen Destabilisierung und einem neuen Radikalisierungspotential ausweitet. Die Rentenreform von 1957 wirkt dieser Angst entgegen. Sie führt eine dynamische Rentenversicherung ein, durch welche das Leistungsniveau deutlich erhöht wird.

  • Armut vieler alter Menschen ist sehr präsent (Zeitungen, Relevanz in Parteiprogrammen und Sozialstatistiken)
  • Die L-Erhebung von 1953 ist eine Untersuchung über die sozialen Lebensbedingungen von Rentenempfängern ► wichtige statistische repräsentative Quelle

Warum wird Altersarmut als gesellschaftliches Problem so stark diskutiert?

  • In vielen Familien kam es zu enormen Belastungen und Instabilitäten durch den Krieg.
  • Es herrscht Angst vor einer gesellschaftlichen Destabilisierung und einem Radikalisierungspotential in der Gesellschaft.
  • Die Teilhabe am wirtschaftlichen Wachstum wird als wichtige gesellschaftliche Integrationsfunktion gesehen; wird Rentenempfängern bis dato aber kaum ermöglicht.
  • Die ältere Generation, die tätig im Nationalsozialismus war, wird als abgekoppelte Bevölkerungsgruppe mit hohem Instabilitätsfaktor wahrgenommen.
  • Nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland wird dieses Radikalisierungspotential kritisch betrachtet.
Die Rentenreform von 1957: Eine dynamische Rentenversicherung
1. Sicherung des Lebensstandards als Ordnungsprinzip: Rente als Lohnersatz und nicht mehr nur als Zuschuss
2. Dynamisierung der Rente: Anpassuung laufender Rentenzahlungen an laufende Lohnentwicklung
3. Entwicklung vom Kapitaldeckungs- zum Umlageverfahren

Warum wird das Konzept der leistungsgerechten Rente in dieser Form gesellschaftlich akzeptiert?

  • Das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit ist bei Sozialdemokraten und Gewerkschaften besonders populär ► Identifikationsmoment
  • These: Die Segmentierung der Gesellschaft ist Teil der sozialdemokratischen Selbsterzählung. Das Rentenkonzept passt gut zur Aufstiegserzählung.
  • Vorstellungen von Sicherheit und Gerechtigkeit: Was man erarbeitet, steht einem auch zu.
  • Unterschiede innerhalb einer Generation bleibt erhalten, aber Unterschiede zwischen unterschiedlichen Generationen werden vermieden.
  • Es kommt zu einer Projektion von der Vergangenheit in die Gegenwart, da Renten rückwirkend ausgezahlt werden ► gesellschaftliche Restratifizierung
  • Nach dem Zweiten Weltkrieg geht es um Wiedergutmachungen und eine neue Stratifizierung der Gesellschaft. Die Wiederherstellung der sozialen Hierarchien erscheint als wichtiges Element – auch in Abgrenzung vom Kommunismus?

Was sind die konkreten Effekte der Rentenreform für die einzelnen Rentenempfänger?

  • Für manche Personen bedeutet die Reform eine deutliche Erhöhung ihrer Rente.
  • Trotz der Diskussion über soziale Veränderung führt die Rentenreform nur zu einer selektiven Anhebung, d.h. die soziale Ungleichheit wächst.
  • Besonders Frauen sind betroffen von dem Ungleichgewicht.
  • Proportionale Erhöhung: Personen, die überdurchschnittlich viel verdient haben, bekommen überdurchschnittlich viel Rente.
  • Insgesamt war die Rentenreform von 1957 sehr populär in der Gesellschaft.

5. Gerontologie

Mit der Rentenreform von 1957 wird eine neue Lebensphase und damit eine neue soziale Figur konstruiert: der Rentner. In den 1950er Jahren etabliert sich in Deutschland außerdem die Gerontologie, die Wissenschaft des Alterns.

  • Durch die Rentenreform wird ein neues Lebensalter „erfunden“, in dem Menschen ohne arbeiten zu müssen gut leben und neue Aktivitäten aufnehmen können.
    • Siehe dazu Christoph Conrad, Vom Greis zum Rentner.
  • Es kommt zu einer Standardisierung des Lebenslaufs: Phase der Jugend, Erwerbsphase, Rentnerdasein.
  • Der Funktionsverlust durch den Arbeitsaustritt muss durch einen neuen Sinn gefüllt werden. Womit der Lebensabend gefüllt wird, ändert sich mit der Zeit (aufgrund des Zeitgeists, ökonomischer Faktoren etc.).
  • Ungleichheitsmechanismen: Der Fokus auf die Erwerbstätigkeit bindet viele Frauen an ihre Ehemänner – die male breadwinners – und bedeutet für viele Frauen Armut im Alter.
  • Der Rentner wird als neue soziale Figur konstruiert. Sozialpolitische Programme schaffen bestimmte Realitäten, erzeugen aber auch Ungleichheitsmechanismen.

6. Rentenversicherung in den 1960er Jahren

In den 1960er Jahren ist Altersarmut kein dringendes gesellschaftliches Problem mehr und wird entsprechend auch nicht mehr öffentlich diskutiert.

  • Altersarmut wird nicht mehr als gesellschaftliches Gesamtproblem, sondern als Einzelschicksal gesehen. (Framing)
  • Durch das Wirtschaftswunder steigt der Eindruck der massiven materiellen Verbesserung.
  • Der absolute Armutsbegriff herrscht vor; das Konzept der relativen Armut ist noch nicht verbreitet.
  • Der Mittelstand profitiert zwar vom Leistungsgerechtigkeitsprinzip, Frauen und Alleinstehende sind aber immer noch besonders stark betroffen von Armut.
Gendernormen: Gerechtigkeit für wen?

Warum können die politischen Entscheidungsträger politisch ungestraft die Hälfte der Bevölkerung, Frauen, aus ihrer Gerechtigkeitsrhetorik ausblenden?

– Abhängigkeit der Frauen von erwerbstätigen Männern: Ehe als Sicherung, gleichzeitig soziale Falle
– Alte Frauen gesellschaftlich unsichtbar; auch in ihrem Eigenverständnis
– Bei Frauen wird kein Mobilisierungs- oder gar Radikalisierungspotential gesehen.
– Frauen haben eine höhere Lebenserwartung als Männer.
– Genderkonzepte und -normen sind im Rentensystem eingeschrieben, was für viele Frauen drastische Konsequenzen für ihre Lebensbindungen bedeutet.

7. Die Rentenreform von 1972

Vor dem Hintergrund einer seit Jahren boomenden Wirtschaft wird die Rente Anfang der 1970er Jahre erneut als reformbedürftig angesehen. Rentenempfänger:innen sollen stärker am wachsenden Wohlstand beteiligt werden. Durch die Rentenreform von 1972 werden der Versichertenkreis erweitert und eine flexible Altersgrenze eingeführt.

  • Weitere Personengruppen kommen hinzu: z.B. Landwirte, Handwerker und Freiberufler.
  • Die bisher starre Altersgrenze wird durch eine flexible Altersgrenze ersetzt.
  • Zwei konkurrierende Konzepte werden diskutiert: Mindestrente vs. Rente nach Mindesteinkommen
  • Das Konzept “Rente nach Mindesteinkommen” obsiegt: Die Rentenhöhe wird individuell auf der Grundlage eines fiktiven Mindesteinkommens berechnet. Die unterschiedlichen Bestandteile der Rentenformel (z.B. Einzahlungsdauer) führen zu unterschiedlichen Summen. Es existiert kein einheitlicher Sockel für Kleinstrentner. Das steuerungspolitische Hierarchieinstrument wird beibehalten.

Warum war die flexible Altersgrenze ein so wichtiger Aspekt in der gesellschaftlichen Debatte?

  • Zu diesem Zeitpunkt gibt es eine neue politische Konstellation: viele sozialdemokratische Akteure und viele Akteure aus Gewerkschaften in entscheidenden Positionen
  • Zeitgenössische Debatte um Humanisierung der Arbeit: Der Mensch steht im Zentrum und Arbeitszeitreduktion (z.B. freier Samstag) wird ein zentrales Thema. Diese Aspekte bilden sich auch in der Rentendebatte ab.
  • Mit dem Glauben an ein dauerhaft stabiles Wirtschaftswachstum kann man es sich gesellschaftlich leisten, die Renten zu verbessern.
  • Jedoch beantragen sehr viele Menschen eine frühere Rente, d.h. die Kosten explodieren.

Literatur zur Sitzung

Conrad, Christoph, Vom Greis zum Rentner. Der Strukturwandel des Alters in Deutschland zwischen 1830 und 1930, Göttingen 1994.

Conze, Eckart, Sicherheit als Kultur. Überlegungen zu einer „modernen Politikgeschichte“ der Bundesrepublik Deutschland, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 53/3 (2005), S. 357–380.

Torp, Cornelius, Gerechtigkeit im Wohlfahrtsstaat. Alter und Alterssicherung in Deutschland und Großbritannien von 1945 bis heute, Göttingen 2015, Kap. 2 und 4.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Noa Korth (4. November 2021). 01.11.2021: Alterssicherung nach 1945. Staatlich, Betrieblich, Privat. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/agmc


Noa Korth

Noa Korth studiert Geschichtswissenschaften im dritten Master-Semester. Sie interessiert sich besonders für die Geschichte der Frauenbewegungen und Oral History als Methodik.

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